von MartaHH am 29.08.2011, 17:59 Uhr |
Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)
hm, vielleicht bin ich ja steuertechnisch eine Niete, aber ich les das so:
1.1.2010 (Beginn des Kalenderjahres) - das Kind hat das 10. Lebensjahr noch nicht beendet, aber am 1.3.2010 (Beginn des neuen Lebensjahres).
Daraus folgt dann am 1.1.2011 (Beginn des Kalenderjahres): das 10.Lebensjahr ist beendet, das Kind steht im 11. Lebensjahr (das wiederum am 1.3.2011 beendet ist).
- Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet) - Alexa1978 29.08.11, 17:49
- Ich weiß jetzt grad nicht, wie du denkst - like 29.08.11, 17:53
- Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet) - MartaHH 29.08.11, 17:59
- *kopfkratz* - Alexa1978 29.08.11, 18:12
- Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet) - Andrea&Würmchen 29.08.11, 18:14
- Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet) - Leena 29.08.11, 18:24
- Danke @all !! - Alexa1978 29.08.11, 19:09
Sollte es nicht im August 100€ extra für Schulkinder geben wenn man Kinderzuschl
Brauche mal eure hilfe
Fahranfänger.......
Neuigkeiten bei der HI forschung ???
Peinliche Frage
Gastherme - Gasmelder
Handyempfehlung
Noch ne doofe frage wegen sohn.. grummel
Wieder da!