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von MartaHH  am 29.08.2011, 17:59 Uhr

Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)

hm, vielleicht bin ich ja steuertechnisch eine Niete, aber ich les das so:

1.1.2010 (Beginn des Kalenderjahres) - das Kind hat das 10. Lebensjahr noch nicht beendet, aber am 1.3.2010 (Beginn des neuen Lebensjahres).

Daraus folgt dann am 1.1.2011 (Beginn des Kalenderjahres): das 10.Lebensjahr ist beendet, das Kind steht im 11. Lebensjahr (das wiederum am 1.3.2011 beendet ist).

 
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