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Geschrieben von Alexa1978 am 29.08.2011, 17:49 Uhr

Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)

"Das betreffende Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht vollendet"

Wenn mein Kind z.B. am 1. März 2010, 10 Jahre alt wird, trifft das doch zu, oder?

... und für das darauffolgende Jahr doch auch: 1. März 2011, 11 Jahre ("zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht VOLLENDET"?) - oder habe ich jetzt einen Denkfehler?!?

Danke :-)

 
6 Antworten:

Ich weiß jetzt grad nicht, wie du denkst

Antwort von like am 29.08.2011, 17:53 Uhr

aber vollendet ist das jeweilige Jahr mit dem jeweiligen Geburtstag. Beginn des Kalenderjahres 2010 hat DEIN Kind also das 10 Jahr noch nicht vollendet, Angang 2011 aber schon.

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Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)

Antwort von MartaHH am 29.08.2011, 17:59 Uhr

hm, vielleicht bin ich ja steuertechnisch eine Niete, aber ich les das so:

1.1.2010 (Beginn des Kalenderjahres) - das Kind hat das 10. Lebensjahr noch nicht beendet, aber am 1.3.2010 (Beginn des neuen Lebensjahres).

Daraus folgt dann am 1.1.2011 (Beginn des Kalenderjahres): das 10.Lebensjahr ist beendet, das Kind steht im 11. Lebensjahr (das wiederum am 1.3.2011 beendet ist).

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*kopfkratz*

Antwort von Alexa1978 am 29.08.2011, 18:12 Uhr

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Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)

Antwort von Andrea&Würmchen am 29.08.2011, 18:14 Uhr

Hallo,

für 2010 trifft das zu, für 2011 nicht.

Das erste Lebensjahr z.B. ist am 1. Geburtstag vollendet.

Grüße
Andrea

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Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)

Antwort von Leena am 29.08.2011, 18:24 Uhr

...ist nicht Steuerrecht, sondern Zivilrecht, genau genommen ist die Berechnung vom Lebensalter in § 187 Abs. 2 S. 2 bzw. § 188 Abs. 2 BGB geregelt.

Wenn ein Kind also z.B. am 01.03.2010 10 Jahre alt wird, dann hat es sein 10. Lebensjahr am 28.02.2010 um 24 Uhr vollendet (äh, falls 2010 ein Schaltjahr war, wäre es der 29.02.2010 um 24 Uhr, bin aber jetzt zu faul zum Suchen, sorry).

Insoweit spricht man auch von einer "juristischen Sekunde", soweit es sich um den juristischen Unterschied zwischen dem 28.02., 24 Uhr, und dem 01.03, 0 Uhr, geht, der faktisch ja nicht besteht - juristisch aber eben doch.

Wenn das Kind also mit Ablauf Februar 2010 sein 10. Lebensjahr vollendet, dann hat es am 01.01.2010 sein 10. Lebensjahr noch nicht vollendet, am 01.01.2011 hat es sein 10. Lebensjahr aber bereits vollendet.

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Danke @all !!

Antwort von Alexa1978 am 29.08.2011, 19:09 Uhr

1.3.2000 (Geburt) => 28.02.2001 = 1. Lebensjahr vollendet
1.3.2009 => 28.02.2010 = 10. Lebensjahr

Ist eh logisch, oder *lach*

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