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Geschrieben von sushimom am 06.09.2011, 9:46 Uhr

SGBII und Kinderbetreuung für mich sehr Aktuell

Hallo,

ich habe folgendes Problem.Ich bin Alleinerziehend, habe 3 Kinder im alter von 9, 6 und fast 4 jahren.
Ich bin umgezogen. Nun besuchen meine beiden Großen eine Schule die 4 Km von der Wohnung weg ist. Diese Schule hat auch keinen offenen Ganztag.Heisst ich muss die Kinder jeden Tag hinbringen und wieder abholen. Was ich gerne in kauf nehme.
Dafür aber kleine Klassen.Und auch sonst hat mir das Konzept sehr zugesagt.
Mein jüngestes Kind geht gerade in die Kita, erstmal nur jeden Tag eine Stunde zum eingewöhnen.

Nun möchte das Jobcenter das ich arbeiten gehe, und hat mir den Vorschlag gemacht meine Kinder in der näher gelegene Schule anmelde. Weil diese einen offnen Ganztag hat.
1. Möchte ich die Kinder nicht schon wieder aus Ihrer Umgebung reissen. 2. Hat die vorgeschlagene Schule einen sehr schlechten Ruf, und es gibt in jeder Klasse über 30 Kinder. Und ich weiss, mein mittleres Kind würde dort definitiv untergehen:-(

Ich fühle mich in einer Zwickmühle, und sehr unter Druck gesetzt.
Ich möchte arbeiten, aber nicht auf Kosten der Kinder.

Kinderbetreuung wird ja auch nicht überommen. Und diese zu finden, ist hier auch fast unmöglich.

Kann mich das Jobcenter einfach dazu zwingen die Kinder in dieser Schule anzumelden? Oder muss das Jobcenter meine Entscheidung akzeptieren?
Kinderbetreuung kann ich mir ja nicht aus dem Ärmel schneiden.

LG

 
21 Antworten:

Ein zweischneidigens Schwert

Antwort von Trini am 06.09.2011, 10:25 Uhr

Erste Frage ist natürlich, ob Du überhaupt Arbeit finden würdest und ob die sich nicht wenigstens in Teilzeit auch lohnt??
Das Unterhaltsrecht sieht eine Vollzeit-Berufstätigkeit ja auch erst ab einem bestimmten Alter der Kinder vor.

Die zweite Frage (und die ist nicht böse gemeint) ist, wieso Du die Kinder überhaupt in eine Schule gegeben hast, die Berufstätigkeit ausschließt? Klar sind kleine Klassen etwas Feines, aber nicht zwingend das Beste.

Ob man Dich rein rechtlich zwingen kann, weiß ich nicht.
Aber, ich finde es schon fragwürdig, sich freiwillig eine Schule zu suchen, die eine Erwerbstätigkeit zumindest einschränkt und dann genau damit das Nicht-Arbeiten-Können zu begründen.

Trini

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Re: Ein zweischneidigens Schwert

Antwort von Maximum am 06.09.2011, 10:52 Uhr

Hat das Jobcenter eine Stelle für dich oder sollst du suchen?

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Re: SGBII und Kinderbetreuung für mich sehr Aktuell

Antwort von Hannehoch6 am 06.09.2011, 10:56 Uhr

sie hat dir lediglich einen Vorschlag unterbreitet. Die Erziehungsgewalt und damit auch die Bestimmung, welche Schule die Kinder besuchen, liegen bei dir allein, du führst gute Gründe an, die dir keiner absprechen kann.

Trotzdem, erkundige dich, ob es nicht die Möglichkeit einer Hortbetreuung im Umfeld der Wahlschule gibt. Ansonsten kann man auch von dort eine Betreuung organisieren, hauptsache das Geld stimmt und wenn das Amt den Wunsch hegt, dich Vollzeit unterzubringen, sind diese Kosten voll zu übernehmen, so dass deiner beruflichen Zukunft nichts mehr im Wege steht.

Außerdem spielt auch noch die Betreuungszeit im Kindergarten eine Rolle.

Eine Ganztagsschule hört sich natürlich erst einmal super an aber was ist mit den Betreuungszeiten in den Ferien? Diese scheint dort auch nicht vorhanden zu sein.

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Re: Ein zweischneidigens Schwert

Antwort von kirshinka am 06.09.2011, 10:57 Uhr

Das wäre auch meine Frage gewesen - weshalb bist du überhaupt umgezogen?

Ich persönlich finde schon, dass mit Kindern in dem Alter arbeiten durchaus zumutbar ist.

Vielleicht musst du dann auch einfach ein wenig flexibler sein und doch nochmal umziehen - dahin wo es mehr und bessere Betreuung und bessere Jobchancen gibt.

Ich find es etwas bequem, zu sagen, ich will in der Pampa wohnen und die Allgemeinheit soll mir das bezahlen.

Nix für ungut!

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Re: Ein zweischneidigens Schwert-Nachtrag

Antwort von kirshinka am 06.09.2011, 11:00 Uhr

wenn es demgegenüber Leute gibt, die mehr Skrupel haben und sich ein zweites geschweige denn ein drittes Kind verkneifen, weil sie es sich nicht leisten können.

Ich würde mich an Deiner Stelle nicht nur im näheren Umfeld bewerben.

Alles Gute und nochmal - nix für ungut.

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Re: SGBII und Kinderbetreuung für mich sehr Aktuell

Antwort von shinead am 06.09.2011, 11:01 Uhr

Du bist als ALG2 Bezieher verpflichtet alles in Deiner Macht stehende zu tun, um aus dem Bezug zu kommen.

Das kann m.E. auch bedeuten, dass Du eine geeignete Betreuungsmöglichkeit für Deine Kinder suchen musst. Wenn diese in der aktuellen Schule nicht gegeben ist, musst du andere Möglichkeiten suchen.
Ich kann nachvollziehen, dass Du kleinere Klassen bevorzugst und den Kindern einen Wechsel möglichst ersparen möchstest. Allerdings gönnst Du Dir diesen Luxus dann auf Kosten der Gemeinschaft und das kann/darf eben nicht sein.

Vielleicht findest Du in der Umgebung eine Kompromissschule, die gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Vielleicht gibt es einen Hort in der Nähe der jetzigen Schule, in den Deine Kinder gehen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und es liegt an Dir diese auszuloten und auch eine eventuell notwendige Zwischenfinanzierung (z.B. über die Arge oder das Jugendamt) zu organisieren.

Gruß
Corinna

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Re: ne Frage

Antwort von Maximum am 06.09.2011, 11:22 Uhr

Zitat:
Ich fühle mich in einer Zwickmühle, und sehr unter Druck gesetzt.
Ich möchte arbeiten, aber nicht auf Kosten der Kinder.

aber wer soll euren Lebensunterhalt bezahlen?

weist du wie froh meine Kinder sind wenn ich frei habe und zu Hause bin? !
Sie wissen aber beide das es nicht anders geht,wer A sagt muß B wollen,basta
ICH wollte Kinder und nun muß auch ICH und mein Mann sehen wie wir sie satt und betreut bekommen und nicht der Staat.

Ich finde auch das man mit einem 4jährigen Kind mind.Teilzeit arbeiten kann und etwas zum Lebensunterhalt beitragen kann.Wenn man auch als alleinstehende nicht alles schafft,so kann man aber dazu beitragen.

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Re: SGBII und Kinderbetreuung für mich sehr Aktuell

Antwort von DecafLofat am 06.09.2011, 11:43 Uhr

dein jüngstes kind ist vier und geht gerade jetzt erst in die kita tgl ne stunde zur eingewöhnung? warum das... also, warum so spät? mein sohn ist drei und geht in den kindergarten, eingewöhnung ist vorbei und er ist seit ein paar tagen tgl 4,5 std dort.
zum thema schule schliesse ich mich der vorschreiberin an, dass du dir einen luxus auf kosten der allgemeinheit gönnst, von dem großstadtalleinerziehende die nun mal die nächste sprengelschule nehmen MÜSSEN nur träumen können.
deine kinder sind 9 und 6, da kann man schon erwarten dass die große die keine im bus an die hand nehmen könnte (oder beide mit dem fahrrad den weg machen) und du zumindest halbtags arbeiten gehen kannst.
ziel ist es doch aus h4 rauszukommen, oder irre ich? was du so schreibst hört sich nicht zielführend an. auch auf einer schule mit größeren klassen werden deine kinder ihren weg machen. und deine mittlere wird vielleicht auch nicht untergehen, sondern selbstbewusstsein entwickeln und sich durchsetzen.
aber ich denke mal es kommen nun viele argumente deinerseits, warum das und das und das nicht geht und du deinen weg verteidigst. ok. dann frage ich mich: warum stellt man so eine frage in einem öffentlichen forum?
ich denke nicht dass die arge dich zwingen kann umzuziehen, wie geschrieben wurde, wenn dein job ne betreuung deiner kinder whrd deiner arbeitszeit erfordert, muß das halt gezahlt werden. aber bullerbü-leben wird dich nicht in die arbeitswelt zurückbefördern.
mit welchem ziel erfolgte der umzug in die idylle? wie siehst DU persönlich dass es weitergeht, wie stellst du es dir vor... möchtest du daheimbleiben bis dann auch dein kleinstes kind in der grundschule ist? kann man das dem amt auch so deutlich sagen (ich hab mit ARGE und co gsd keinerlei erfahrung...) oder wirst du dann gesperrt?
gibt es nicht zig alleinerziehende die dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen und leben die nicht trotzdem von "irgendwas"?

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Re: SGBII und Kinderbetreuung für mich sehr Aktuell

Antwort von Fredda am 06.09.2011, 12:05 Uhr

Gibt es bei der jetzigen Schule Betreuung bis nach der 6. Stunde? Das wäre ein Kompromiss. Und vielleicht noch eine Busverbindung? Dann kämen die Kinder so gegen 13.40 nach Hause. KiTa geht ja bestimmt mindestens so lange oder ganztags.

An sich finde ich näher gelegene Schulen toll - bequem.

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Re: SGBII und Kinderbetreuung für mich sehr Aktuell

Antwort von sushimom am 06.09.2011, 13:35 Uhr

Bisher habe ich die Kinder auch selbst Satt gemacht....Wies so freundlich gesagt wurde.Ich bin immer arbeiten gegangen. Ich leben vom KV getrennt.Mit der Trennung kam der finanzielle Absturz Umzug ect. Er lebt 200km weg von mir. Und hat bisher keinen Cent Unterhalt gezahlt. Ich bemühe mich um Betreuung.Nur kann man diese eben nicht von heute auf morgen aus dem Ärmel zaubern.
Ich habe hier niemanden der mal eben einspringen kann.

Auf kosten der Allgeminheit. Ich habe jahrelang selbst eingezahlt. Nun bin ICH hilfebedürftig. Ich kanns gerade nicht ändern.

Warum mein Sohn jetzt erst geht!? Weil es vorher keinen Platz gab!Nach der Eingewöhnung hat er einen Platz bis 15 Uhr.

Mir ging es nur um die Frage, ob die Arge bzw das Jobcenter verlangen kann, daß ich meinen Kindern schon wieder einen Schulwechsel zumute.
Ich werde mich wohl rechtlich mal beraten lassen.

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kannst du nicht noch Unterhaltsvorschuss

Antwort von SiJoJoFrAl am 06.09.2011, 13:59 Uhr

beantragen? Das muesste zumindest fuer das Juengste Kind noch gehen, bis 6 Jahre glaube ich.
Und warum sollte der Papa bestimmen duerfen, dass die Kinder nicht mit Oeffentlichen Verkehrsmitteln fahren duerfen??

Hast du schon einen Anwalt fuer deine Trennung/Fragen zu Sorgerecht etc?

LG

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Re: kannst du nicht noch Unterhaltsvorschuss

Antwort von sushimom am 06.09.2011, 14:21 Uhr

Ja ich habe einen Anwalt. Verfahren zwecks Unterhaltstitel läuft.Und zieht sich wie Kaugummi.Ich habe einen Anwalt der sich um alle Belange kümmert...
Unterhaltsvorschuss bekomme ich für die 3.
LG zürück!

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und was sagt dein Anwalt dazu

Antwort von SiJoJoFrAl am 06.09.2011, 14:23 Uhr

dass der Ex bestimmt wie die Kinder zur Schule zu kommen haben?

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Re: und was sagt dein Anwalt dazu

Antwort von sushimom am 06.09.2011, 14:28 Uhr

Das er das nicht möchte. hat er mir gerade erst unterbreitet. Das ist es ja. ich bin im mom echt verzweifelt.
Weil er ständig nach irgendwas sucht um mir eins reinzuwürgen.

Mein Anwalt verweist aufs Jugendamt. Ich soll mit ihnen und ihm gemeinsam das Gespräch suchen, und dann abwarten

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Re:

Antwort von shortie am 06.09.2011, 14:48 Uhr

Hallo auch hier! :-)

Das JA kann, knapp gesagt, nur vermitteln, wenn beide willig sind. Das hört sich nicht so an. Also stell dich drauf ein, dass dabei keine Lösung raus kommt. Erfahrung! ;)

Mit ein paar Jahren AE mehr auf dem Buckel kann ich dir sagen: Mach, was du musst und willst! Der Ex ist so weit weg, der kann keinen Einfluss nehmen. Wenn du sagst: Der Verein ist gut für die Kinder, dann ist das so.
Wenn du sagst: Die müssen zu der Schule, und da fahren alle Bus oder U-Bahn, dann ist das so.
Ansonsten: Lass es drauf ankommen, er kann ja einen albernen Rechtsstreit provozieren, da wird es nicht nach seiner Nase gehen (können).

Du bist mit den Kinder täglich allein und kannst und darfst und musst die Entscheidungen des täglichen Lebens fällen.
Besteht er weiter auf "seiner" Schule, kann er den gesicherten Transport organisieren. (Und dich entlasten!)

Much luck!

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Re: SGBII und Kinderbetreuung für mich sehr Aktuell

Antwort von shinead am 06.09.2011, 14:49 Uhr

"Auf kosten der Allgeminheit. Ich habe jahrelang selbst eingezahlt. Nun bin ICH hilfebedürftig. Ich kanns gerade nicht ändern."

Falsche Einstellung. Nur weil man selbst eingezahlt hat, macht es die Situation nicht besser.

Schau', dass Du alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren kannst. Zeig, dass Du Dir hier Mühe gibst.
Vielleicht gibt es auch einen TZ-Job in der Nähe der Schule. Das wäre auch eine Alternative.
Zeige Einsatz. Aber mit der oben zitierten Einstellung machst Du Dir auf der Arge keine Freunde.

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das Jobcenter möchte, dass Du arbeiten gehst....? Die Formulierung ist doch seltsam.....

Antwort von Butterflocke am 06.09.2011, 15:09 Uhr

Die Berufstätigkeit geht nicht nur vor, sondern ist eigentlich selbstverständlich.
Und zwar nicht auf Kosten der Kinder, sondern FÜR die Kinder bzw. FÜR Euch alle!
In erster Linie bist Du in der Pflicht, für Euren Lebensunterhalt aufzukommen oder zumindest alles mögliche zu tun, um einen großen Teil Eures Bedarfs selbst zu erwirtschaften. Niemand sonst....

Viele andere Eltern haben diese Wahl erst gar nicht, weil beide berufstätig sind und eine Schule, die einen Arbeitsalltag ausschließen würde, gar nicht erst in Erwägung gezogen wird!

Um Deine Frage zu beantworten: das Jobcenter kann Dich nicht zwingen, die Kinder in eine andere Schule zu bringen. Es kann Dich aber "zwingen", arbeiten zu gehen.
Deine Vorstellungen sind ein wenig blauäugig, wie ich finde....

Mach Dich selbst auf die Suche, statt Dich vom Jobcenter "unter Druck setzen" zu lassen....
Einen Hort wird es in der Schule sicherlich geben. Ich kenne keine Schule, die keine Hortbetreuung anbietet!
Melde Deine Kinder dort an und such Dir eine Arbeitsstelle, die die Fahrerei zulässt.
Sollte das nicht möglich sein, wirst Du das Umschulen in Erwägung ziehen müssen....

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Re:

Antwort von Dreierbande am 06.09.2011, 15:37 Uhr

Ich weiß nicht, wieviel Schulen du kennst, aber ich kenne so einige ohne Hort oder Nachmittagsbetreuung, bis 13 Uhr ist hier ab der 3.Klasse gewährleistet mittlerweile, in den meisten Schulen auch ab der 1.Klasse (nennt sich dann verläßliche Grundschule), aber nicht jede.

Und Ferienbetreuungsplätze für Grundschüler sind sehr rar, für Kinder von Förderschulen haben wir sogar nur insgesamt 20! Plätze, die aber nur für die Kinder 2er Förderschulen sind, die andern bleiben außen vor.

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Re:

Antwort von Butterflocke am 06.09.2011, 15:57 Uhr

Dann bleibt wohl tatsächlich nur der Schulwechsel....
Wie würden die Alternativen aussehen?

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Re:die Dorfschulen...

Antwort von Maximum am 06.09.2011, 17:27 Uhr

ich wohne in einer Kleinstadt,aber manches Dorf ist mit Sicherheit größer als dieser Ort hier.
Hier gibt es auch nur eine Grundschule OHNE Hort oder mittägliche Betreuung.Wer die hier braucht muß sein Kind in den nächsten 15km entfernten Hort karren oder sich selber um eine Betreuung kümmern.
Ich sehe in solchen Fällen ja ein das da eine alleinerziehende Mama nicht voll arbeiten gehen kann,aber ich kenne eine Mama die genauso dasteht wie du gerade.Sie lebt auch vom Amt mit Unterhaltsvorschuss weil der Herr nix arbeitet und somit nix zahlt.Aber die Mama geht jeden Tag von 8 bis 12 Uhr im ansässigen Supermarkt Regale einräumen oder sitzt an der Kasse.Klar das das Einkommen nicht ausreicht,aber hier sieht jeder das diese Frau will.Und sowas verdient Respekt.Da habe ich nix gegen Harz4 aufstockung.
Meine Freundin ist auch von ihren Mann weg gegangen,hat sich in der anderen Stadt gemeldet und dachte auch sie kann sich dort langsam eingewöhnen...Pustekuchen,das Amt hat ihr ne Stelle über ne Zeitarbeitsfirma vermittelt,nun arbeitet sie in ner Keksfabrik und hat nicht viel mehr wie H4...tja...so isses...nix schön langsam einleben und dann mal sehen..

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Genau - wie kann man sich denn...

Antwort von Trini am 07.09.2011, 11:36 Uhr

von einem Mann, vor dem man 200 km weit fliehen musste und der keinen Unterhalt zahlt irgendwas vorschreiben lassen.

Kein Gericht würde ihm Recht geben.

Trini

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