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Geschrieben von HellsinkiLove am 22.08.2015, 23:47 Uhr

Re:@ebba

da hab ich schon weiter unten geschrieben..das kann sie erst beantragen wenn ein elternteil sich partout nicht rückt und rührt und keinerlei auskünfte rausrückt und deshlab der antrag nicht bearbeitet werden kann...man muss aber erst abwarten ob er das tut.7erst dann kann so ein antrag gestellt werden (der dauert auch ein weilchen ) und dann sind das meist teilzahlung in höhe etwa der unterhaltsleistungen..also hier ca. 200 euro

 
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