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Geschrieben von HellsinkiLove am 23.08.2015, 9:45 Uhr

Aaaaaalso...richtig ralph noch ein nachtrag sorry

also so wie sich das liest bekommt sie gar keinen mietzuschuss :(

Um den Zuschussbetrag im konkreten Fall zu ermitteln, rechnet das Jobcenter wie folgt:

Zunächst stellt es fest, wie hoch euer Bedarf nach dem Sozialgesetzbuch II wäre, wenn ihr denn berechtigt wärt, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu beziehen. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem jeweils geltenden Regelsatz und den anteiligen Kosten der Unterkunft. Die Summe gibt Auskunft darüber, wie viel Arbeitslosengeld II ihr maximal erhalten könntet. Um herauszubekommen, wie hoch der ALG-II-Betrag tatsächlich wäre, zieht es anschließend euer anrechenbares Einkommen vom Bedarf ab. Zum anrechenbaren Einkommen gehören neben dem Erwerbseinkommen auch Kindergeld (jeweils abzgl. 30 € Versicherungspauschale) und BAföG-Leistungen (diese abzgl. 20% des Bedarfssatzes für Auszubildende mit eigener Wohnung = Ausbildungsfreibetrag). Verbleibt ein positiver Restbetrag, wird dieser als Wohnkostenzuschuss geleistet, sofern er den Deckelungsbetrag, also die Obergrenze (s.o.), nicht übersteigt.

in unserem fall:
320,- regelsatz + 235,- mieteanteil = 555,-
./.kindergeld 184,-
und abzüglich bafög (460,-€ abzüglich 20%) = 368,-
heisst unterm strich 3,- euro
dafür brauch ich dann auch keinen antrag stellen :((

 
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