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Geschrieben von Ebba am 22.08.2015, 23:41 Uhr

Re:@ebba

Aber nach §51 Abs 2 BaFöG kann deine Tochter BaFöG evtl. als Vorschuss erhalten. Vielleicht wendet ihr euch nochmal diesbezüglich an das BaföG-Amt
(http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorschuss.php)

 
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