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Geschrieben von Ebba am 22.08.2015, 22:53 Uhr

ich bin echt frustriert *Ausheulpost*

Das ist wirklich stressig. Aber, kann deine Tochter nicht ein Darlehen nach SGB II (evtl. §27 Abs. 4) bekommen, bis das BaFöG dann ja vmtl. rückwirkend zum Semesteranfang gezahlt wird?

Du hörst es schon, ich kenne mich nicht wirklich aus, aber ich kann deine Nöte gut verstehen und denk an dich.

 
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