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Geschrieben von famisa am 18.11.2004, 19:07 Uhr

Prozess wg. Androhung von Folter

Hi!

Wir hatten diese Diskussion zum Thema Todesstrafe. Ich muss vorwegschicken, dass ich ein überzeugter Gegner der Todesstrafe bin. Die Gesellschaft richtet nicht, sondern einzelne Menschen fällen diese Entscheidungen im Namen und zum Wohle der Gesellschaft.
Menschen sind fehlbar.

Dennoch hat mir der Satz eines Vaters zu denken gegeben: Ich bin gegen die Todesstrafe, jedoch würde ich wollen, dass derjenige hängt, der meinen Kindern was antut...

Die meisten von uns sind bereit zur Radikalisierung ihrer Ansichten in dem Augenblick, in dem ihre Familien bedroht werden - das ist ein natürlicher Überlebenstrieb. Auch davor schützt die Gesellschaft mit ihren Regeln - "du sollst nicht töten" ist ein Grundgebot, dass in jede Richtung gelten soll.
Unser Recht basiert nicht auf Hammurabis Gesetzgebung, und das ist gut so. Denn wahrscheinlich würde die Rechtssprechung dann so aussehen, dass ein Dieb zwar seine Hand verlieren würde, aber ein Pädophiler Perversling mit lustigen 3 Jahren Haft davon kommen würde...(ich schließe von unseren jetzigen Strafmaßen auf alternative fiktive Systeme).

Die Folter hat viele Gesichter - und nur weil ein Polizeibeamter in seiner Ohnmacht körperliche Qualen dem mutmaßlichen Täter androht - ist er noch nicht zu verurteilen.
Ich denke auch, dass in vielen Verhören (ich habe nur ein paar Asylanten gedolmetscht..) eine Art von psychischer Verunsicherung angewendet wird, die schon hart an Folter grenzt. Offensichtlich war der Polizist wirklich mit seinem Latein am Ende...

Folter generell gehört jedoch auf jeden Fall verboten, da die Gesellschaft, die Folter zulässt, von fehlbaren Individuen vertreten wird - und dann haben wir schnell ein paar Mini-Mengeles gezüchtet....

LG Mi

 
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