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Geschrieben von 32+4 am 16.08.2005, 13:22 Uhr

mal frech einschleich..

"Richtig, nur sind sie jetzt vertreten und korrespondieren über den Vertreter. Glaub mir, die nehmen nicht zurück. Im Übrigen wärs ein exremer Imageschaden. Normalerweise prüfen die alles! (Versuchen kann mans; berichte mir dann ;-) "

Hatte auch mal einen ähnlichen Fall. Ich habe sehr teure Ware bestellt, die dann offentsichtlich irgendwo im Haus abgegeben wurde.
Trotzdem bestand das Versandhaus und auch die unermüdliche Inkassofirma auf eine Zahlung, obwohl ich die Ware nie erhalten habe.
Auf der Eingangsquittung stand : i.A. kein Name, nichts.
Und die haben tatsächlich einen Prozeß gegen mich geführt. Zum Glück gnadenlos verloren, weil " im Auftrag" jede Person sein kann, die man nicht mehr nachweisen kann.

Wollte damit sagen, daß die wohl kaum ihre Inkassoforderung zurücknehmen, vor allem wenn Titu die Ware erhalten, aber nicht die Zahlung nachweisen kann.

Die Frage ist nur, ob die Inkassofirma die Zustellung nachweisen kann/ und muß, da hier ein längerer Zeitraum der Forderung entstanden ist.


grüße,
sandra

 
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