Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von ninas59 am 16.08.2005, 12:31 Uhr

Frank

Wieso? Quelle kann jederzeit den Auftrag an die Inkasso zurückziehen falls der Fehler an ihrer Seite liegt.

Des weiteren müsste Quelle wissen um welche Produkte es sich handelt.
Ich weiss nicht wann Quelle die sache an die Inkasso weiterleitet.

Aber wenn Titu keine Rechnungen bekommen hat, und auch keine Waren bestellt hat muss sie auch im Ursprung suchen.
Eine Inkasso interessiert es nicht ob die Kosten berechtigt waren, sie führen auf jeden Fall ihren Auftrag Schulden einzutreiben durch.

Muss nicht auch die Inkasso sich erst einen rechtmässigen Titel erwerben um vollziehen zu dürfen?
Sobald eine eingeschriebene Einleitung zum Mahnverfahren vom Gericht kommt hat Titu immer noch das Recht Einspruch zu erheben.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.