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Geschrieben von ninas59 am 16.08.2005, 13:02 Uhr

Frank

also wenn ich dich recht verstehe hat Titu, die Ware nebst Rechnungen erhalten und nicht gehandelt?

Unter diesen Umständen ist sie natürlich zur Zahlung verpflichtet.

dann habe ich die Sachlage vorhin wohl falsch verstanden.

Ausser, dass sich die Kosten erhöhen und die Inkasso nervt, kann diese nicht mehr ausrichten.

Angenommen es ist Quelle ein Fehler unterlaufen wäre der Imageschaden geringer wenn sie den Inkassoauftrag zurückziehen.

 
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