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Geschrieben von Silvia3 am 18.12.2014, 20:33 Uhr

könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Beauftragt doch beide Makler parallel.

Ehrlich gesagt ist es doch total egal, welcher Makler ein Haus verkauft, die Provision zahlt eh der Käufer. Was habt Ihr davon, dass Makler A das Haus verkauft und nicht Makler B? Für die Erben ist das total Banane, Hauptsache die Hütte wird möglichst hochpreisig und schnell verkauft.

Ich finde, da macht Ihr aber ein bisschen viel Zirkus um so eine Nebensache. Wichtig wäre, dass die Erbengemeinschaft erst einmal einen Minimumpreis einigt, der erzielt werden muss, nicht das die eine Partei sagt, das Haus kann bei 100.000€ verkauft werden, die andere Partei will aber nicht unter 150.000€ verkaufen. Da wäre ein unabhängiger Sachverständiger gut, der einen realistischen Wert ermittelt, der für alle akzeptabel ist. Dieser Wert sollte den Maklern dann vorgegeben werden. Dann können die beiden schauen, wer das Rennen macht.

Wenn es so eine Herzensangelegenheit ist, könntet Ihr eventuell auch vereinbaren, dass Makler A erst drei Monate lang versuchen darf, das Haus zu vermarkten und wenn das nicht gelingt, darf Makler B nochmal ran.
Notfalls auslosen, welcher Makler zuerst darf. Aber wie gesagt, das ganze ist ziemlich nebensächlich, in dem Fall zählt nur das Ergebnis.

Silvia

 
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