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Geschrieben von Winterkind09 am 18.12.2014, 22:30 Uhr

könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Da hilft es einen Sachverständigen einzuschalten, Haus bewerten lassen und dann die entfernten Verwandten entsprechend dem Wertgutachten auszuzahlen. Die Kosten des Sachverständigen werden natürlich schön anteilig den entfernten mitbestimmenden Verwandten angerechnet (erstmal investieren zu müssen schreckt schön ab).
Gut, wenn man das Haus dann anschließend mit Gewinn verkaufen kann und sich die nervige Verwandtschaft grün ärgert.
Dazu braucht man aber auch gute Nerven und das entsprechende Kapital zum Auszahlen.
Lg Winterkind

 
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