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Geschrieben von knödelchen00 am 21.11.2020, 23:39 Uhr

Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L

Mit einem Aufhebungsvertrag habe ich keine Erfahrung
aber mit Beurlaubungen
damals habe ich die Jahressonderzahlung auf die Monate, die ich gearbeitet habe, angerechnet bekommen

das heißt bei dir also 11/ 12

 
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