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Geschrieben von Mami-Franzi19 am 11.07.2013, 0:47 Uhr

In den AGB's steht:

Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn simyo oder ein von simyo autorisierter Vertriebspartner dem Kunden eine freigeschaltete simyo SIM-Karte übergibt und der Kunde damit nach Aktivierung der SIM-Karte durch simyo telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen von simyo in Anspruch nimmt.

würde aber def auch anrufen.

 
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