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Geschrieben von fünf-kleine-hüpfer am 16.12.2015, 14:47 Uhr

ich arbeite ja im Amt....

und auch die Zeiten ohne Leistungen werden der Rente gemeldet.

Oft kommen nämlich auch "ältere" Semester, ob wir denen das dann noch bescheinigen können, und das wird schwierig.

Siehe Punkt 3:

§ 58 SGB VI – Anrechnungszeiten

(1) 1Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte

1.

wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben,
1a.

nach dem vollendeten 17. und vor dem vollendeten 25. Lebensjahr mindestens einen Kalendermonat krank gewesen sind, soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind,
2.

wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben,
3.

wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,

LG

 
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