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von MartaHH  am 26.09.2014, 11:14 Uhr

Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Lediglich die Weitergabe einer Mailadresse ist doch nicht verwerflich, weder moralisch noch rechtlich. Dein Sohn ist ja kein gewerblicher Adressenhändler.
Alles, was passieren kann, ist doch, dass ich Mails erhalte - eventuell welche, die ich nicht haben möchte. Für eine wie auch immer geartete Buchung ist wesentlich mehr erforderlich (mal abgesehen von der kriminellen Energie des "Spaßvogels"), die Mailadresse ist doch nur eine Angabe von vielen.
Da wäre ich ganz gelassen (zumindest, solange nicht mehr dahinter steckt).
Eine Bestätigungsmail müsste ja auch den betroffenen Jungen erreicht haben - was ist damit denn passiert?

 
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