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Geschrieben von Lauch1 am 25.09.2014, 19:37 Uhr

Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Soweit ich weiß ist man in Deutschland mit 14 Jahren strafmündig, d.h. der Jugendliche kann die Folgen seiner Handlungen so weit überblicken, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss.
Bei so einer Aktion von Vernachlässigung der Aufsichtspflicht beim Lehrpersonal zu sprechen ist lächerlich.
Heutzutage weiß ein 8jähiger, dass persönliche Daten im Internet Folgen haben.

 
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