Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von swiss-mom  am 25.09.2014, 15:50 Uhr

Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Dein Sohn hat eine Mailadresse weitergegeben.
Nicht mehr, nicht weniger.

Die Weitergabe einer Mailadresse oder Telefonnummer o.ä. unter Erwachsenen gehört, finde ich, vom Besitzer erlaubt.
Aber unter 14jährigen Klassenkameraden sehe ich das nicht so eng.

P hätte die sicher auch von jemandem anders bekommen.

Das nächste Mal handelt Dein Sohn wahrscheinlich anders.

Erschreckend finde ich, dass P findet, es wäre ein Streich, verbindlich eine Kreuzfahrt zu buchen. Mit 14 Jahren sollten ihm die Konsequenzen doch klar sein?!

Du und dein Sohn (sofern er nicht am PC (mitgebucht hat) habt doch mit der Sache nichts zu tun. Dein Sohn hat nur eine Mailadresse weitergegeben.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.