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Geschrieben von tweenky am 25.09.2014, 15:58 Uhr

Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Knifflige Frage.

zu a) mit 14 sind alle beschränkt geschäftsfähig, d. h. im Rahmen ihres Taschengelds schon in der Lage, Entscheidungen zu treffen (AIDA Reisen gibt es ja für 300 oder 3000 Euro)

Das ist allerdings m. M. nicht relevant, da C die Reise nicht selbst für sich gebucht hat.

zu b) Natürlich kann eine Kreuzfahrt per Mail wirksam gebucht werden. Für einen Kaufvertrag reicht die Abgabe einer Willenserklärung (Email) und die Annahme durch den Anbieter (Bestätigung)

zu c) Schwierig. Die Weitergabe der Emailadresse war sicherlich nicht korrekt, aber das habt Ihr ja anscheinend ausreichend diskutiert.

Viel problematischer finde ich, dass P sich eigentlich des Betrugs schuldig gemacht hat. Da geht es dann schon eher um Straffähigkeit. Das wird jetzt weniger Deinen Sohn betreffen, aber heikel ist die Situation schon.

Vielleicht sollte man mit Eltern beider Jungs an einem Strang ziehen und den Anbieter bitten, das Ganze zu stornieren. Dann hat das Ganze kein weiteres unschönes Nachspiel.

Dass der Lehrer nicht aufgepasst hat, ist sicherlich ärgerlich. Hat aber für die rechtliche Beurteilung keine Relevanz.

 
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