Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von 2auseinemholz am 29.11.2017, 12:00 Uhr

Handwerkerrechnung

Hallo!

Steht denn im Kostenvoranschlag drin, wie damit umgegangen wird, wenn man sich "verschätzt"?
Steht denn im Kostenvoranschlag drin, ob dann nach tatsächlich erbrachter Leistung fakturiert wird?

Wenn jetzt derselbe Sachverhalt, den Du da schilderst vom Handwerker käme, sähe der so aus:
Ich habe einen Auftrag klargemacht für 2 Mann à 6 Stden.
So stark war die Auslastung dann doch nicht, aber deswegen konnte ich Auftrag XY nicht annehmen. Hätte ich gewusst, dass nur so wenig Aufwand dahinter ist, hätte ich doch lieber Auftrag XY genommen. Ich komme zwar gerade so noch weg, wenn ich 2 Mann à 5 Stden. berechne.


Ich würde keiner Seite Böses unterstellen wollen .... aber Dispositionskosten sind grundsätzlich gängig, ob die dann so hoch sein dürfen , kann ich nicht beurteilen.

Ich würde ganz unvoreingenommen mit dem Handwerker sprechen und darauf hinweisen, dass 2 Stden. Anwesenheit deutlich von 5 Stden. Aufwand abweichen und wie es zu diesem Unterscheid kommt.

LG, 2.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.