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Geschrieben von Kalogo am 08.01.2006, 1:21 Uhr

Gericht / Staatsanwaltschaft ... alles ganz anders !

Hallo,
sorry, aber Klugscheißmodus an, weil es doch ganz anders aussieht als bisher gesagt :

Die Staatsanwaltschaft kann ohne das Gericht keine Geldbuße, Geldstrafe oder sonstwas bestimmen. Das zuständige Gericht - bei dem sonst angeklagt würde - muß einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (also z.B. eine Geldbuße) zustimmen.
Auch bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit muß das Gericht meist zustimmen (führt zu weit, hier alle Einzelheiten zu schreiben).

Die "Gegenseite" - gemeint ist wohl ein durch die Tat evt. Geschädigter ? - muß einer Einstellung des Verfahrens oder der Höhe einer Geldbuße nicht zustimmen.
(Bei der Abmahnung, von der hier jemand geschrieben hat, handelt es sich nicht um ein Verfahren, bei dem irgendeine staatliche Stelle beteiligt ist !)

Die Ansicht, "Kleinkram" würde nicht verfolgt, sondern sowieso folgenlos eingestellt, hält sich hartnäckig, stimmt aber jedenfalls für Baden-Württemberg nicht. Staatsanwaltschaften und Gerichte befassen sich mit unglaublich viel vermeintlichen Kleindelikten. Für einen Ersttäter kommt eine Einstellung nur bei einem Schaden von ca. 10-20 Euro in Betracht; im Wiederholungsfall - das hat man im Auge ! - geht's auch dem Schwarzfahrer oder Ladendieb gehörig an den Kragen.

Und zur Beschlagnahme :
Über die Einziehung entscheidet letztlich auch das Gericht.

Übrigens landet man auch mit einem Strafzettel über 5 € wegen Falschparkens letztlich beim Gericht, wenn man sich weigert, das Verwarnungsgeld zu zahlen.

Und Klugscheißmodus wieder aus ;-)
Gruß Julia

 
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