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Geschrieben von Pelopeia am 14.12.2012, 21:28 Uhr

Frage zu Arbeitsrecht

Hi,

ich würde auch sagen, blöd gelaufen. Wenn der Bekannte nicht genötigt wurde zu unterschreiben, sturzbesoffen oder sonst irgendwie nicht zurechnungsfähig war, ist der unterschriebene Vertrag binden. Es gibt (so weiß ich weiß) kein allgemeingültiges Rücktrittsrecht, aber vielleicht ist dazu etwas in dem Vertrag geregelt.

Konsequenzen fallen mir in die Richtung ein, dass der erste AG finaziellen Ausgleich forden könnte (bis zu einem Monatsgehalt). Während Urlaub oder "Krankheit" darf man keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Gleichzeitig zwei gültige Arbeitsverträge interessieren auf jeden Fall die Lohnsteuer, evtl die Krankenkasse.

Vielleicht kann man einen Aufhebungsvertrag machen?
Aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann doch der zweite Job auch am 15.1 begonnen werden, dann ist doch alles paletti
LG

 
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