Geschrieben von Andrea&Würmchen am 14.12.2012, 21:40 Uhr |
Frage zu Arbeitsrecht
Naja, in meinen Augen ist es nicht ganz paletti, denn der Vertrag ab 01.01. hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum QUARTALSende, d.h. der neue Job könnte nach der fristgerechten Kündigung erst zum 01.04. angetreten werden.
Mich interessiert v.a. deshalb die rechtliche Lage, weil ich in unserer Firma schon häufiger mitbekommen habe, dass zwar Verträge von AN unterschrieben wurden, diese dann aber zum Arbeitsantritt nicht erschienen sind. Konsequenzen außer verständlichem Ärger seitens des AG gab es nicht, aber ich weiß nicht, ob das so usus ist oder mehr unter "Kulanz" läuft.
Danke Euch erstmal für Eure Antworten.
- Frage zu Arbeitsrecht - Andrea&Würmchen 14.12.12, 17:40
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