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Geschrieben von Lauch1 am 22.02.2015, 17:44 Uhr

Fahrlässige Gemeingefährdung

Sehe ich anders: Im Epidemiefall mit dem ungeimpften, potentiell ansteckenden Kind noch raus (in die Schule, Arztpraxis) zu gehen und fahrlässig andere, die besonderen Schutz brauchen, zu gefährden, gehört rechtlich belangt.
Ich würde mich sehr wohl fragen, wo sich mein Baby, mein krebskrankes/stoffwechselerkranktes Kind angesteckt hat und die Verantwortung auch einklagen.

 
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