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Geschrieben von Petra28 am 28.11.2016, 8:18 Uhr

Es ist eben nicht durch und rum.

Wer vorbestraft ist und die Strafe länger als ein Jahr betrug, darf z.B. per Gesetz nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein.

Ein Verein kann da wohl flexibler agieren und einfach seine Satzung ändern. Hat der FC Bayern ja auch getan, der Unbescholtenheitspassus wurde rausgestrichen.

Es hat Geschmäckle, das Ehrgefühl scheint bei Herrn Hoeness nicht besonders gut ausgeprägt zu sein.

 
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