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Geschrieben von 32+4 am 16.05.2011, 13:08 Uhr

Erhebungsbeauftragter und Datenschutz

moin,

ich gehöre ja zu den "glücklichen", die als eigentümer ausfüllen sollen und nun zu den 10% gehören, die zu hause befragt werden.

wobei auf dem infobrief ganz klein steht, daß man dann dennoch online ausfüllen darf ODER beim erhebungsbeauftragten.

mein zuständiger freiwilliger datensammler war nicht amüsiert über mein "ich sage ihnen hier nichts, aber lassen sie mir ruhig die unterlagen hier".
er möchte nochmal wiederkommen.

mit dem zensus habe ich eh ein problem, aber noch schlimmer finde ich die erhebungsbeauftragten,wenn man in der pampa wohnt.
ich möchte ehrlich gesagt nicht dem herren (der genau 2 straßen von mir entfernt wohnt) alle persönlichen daten von mir geben.
klar, soll der schweigen..aber das ist hier ein "dorf". hier weiß der bäcker noch vorm ehemann, was der milchmann bei seiner frau macht^^

wie ist das bei euch? und; gab es bislang probleme?

 
7 Antworten:

Re: Erhebungsbeauftragter und Datenschutz

Antwort von bobfahrer am 16.05.2011, 13:31 Uhr

Das darf eigntlich gar nicht sein das ein Erhebungsbeauftragter in SEINEM Wohngebiet eingesetzt wird. Das Gebiet wird so zugeteilt das der Zensus-Mitarbeiter entweder in einem anderen Dorf oder in einem anderen Stadtgteil auf Streife geht. Und klar, füllst du den Bogen selber aus bekommt er nur 2,50€ - füllt er ihn zusammen mit dir aus und nimmt ihn mit bekommt er 8,50€ - und da es auch nur Leute sind die sich was dazuverdienen verstehe ich das auch.

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Re: Erhebungsbeauftragter und Datenschutz

Antwort von Sanbee am 16.05.2011, 13:38 Uhr

Neulich gab es einen Bericht in den Nachrichten und da hieß es, dass man niemanden ins Haus lassen müsse. Aber der Bogen muss ausgefüllt werden, sonst kostet es 300,-€.
Wir haben es online gemacht. Ich bin da auch nicht gerade begeistert von.
Allerdings sind die Fragen gar nicht so persönlich wie ich erst gemeint hatte.

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Re: Erhebungsbeauftragter und Datenschutz

Antwort von 32+4 am 16.05.2011, 13:39 Uhr

hey bob

kann ich das irgendwo nachlesen mit dem einzugsgebiet?

er meinte, ich sei verpflichtet den bogen mit ihm auszufüllen. ja, ist klar^^

aber er wohnt wirklich keine 2 straßen von mir entfernt!

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Re: Erhebungsbeauftragter und Datenschutz

Antwort von bobfahrer am 16.05.2011, 13:53 Uhr

Also das er sagt du seiest "verpflichtet" den Bogen mit ihm auszufüllen ist schon frech, ruf einfach auf der zuständigen Zensusbehörde ín deinem Rathhaus an und klär das mit denen. Die müßen dem Klient die Wahl lassen zwischen Online oder Selbstausfüllen (2,50) oder eben zusammen mit dem Klienten (8,50) - Druck ausüben ist nicht gestattet.
In dem Fall würd ich es online machen. Auf dem Bogen steht deine "Nummer/ und dein Zugangscode..., die Fragen sind pillepalle und ohne großes Nachdenken zu beantworten.

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Re: Erhebungsbeauftragter und Datenschutz

Antwort von bobfahrer am 16.05.2011, 14:10 Uhr

PN

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Re: Erhebungsbeauftragter und Datenschutz

Antwort von babyfelix am 16.05.2011, 14:38 Uhr

Ich habe mir mal die Fragen angesehen, und finde da nix, was Leute "zwei Straßen weiter auf dem Dorf" nicht sowieso wissen würden.
Aber wenn man es auch online machen kann, tu das doch einfach. Ist doch nicht das Problem, dann hat dein Besucher eben Pech, denke, da bist du nicht die Einzige, die diesen weg vorzieht.
Klar ist das blöd für den, hat dann für 2,50 Euro dich zweimal besucht (die Karten müssen die wohl auch persönlich einwerfen, mit der Ankündigung, hab ich gelesen), aber das muss ja nun deine Sorge nicht sein.
Drohen lssen solltest du dir aber nicht. Würde eventuell erwägen, mich über dieses Verhalten zu beschweren, aber vermutlich machst du dir damit auf dem Dorf mehr Probleme als mit der schlichten Beantwortug der Fragen.
Musst du eben abwägen.

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8,50 pro Fragebogen? schön wärs .. in Sachsen

Antwort von sechsfachmama am 18.05.2011, 0:25 Uhr

ich bekomme 3,50 und wenn selbstausfüller ist, dann wohl 3 euro.
und studenten in dresden wurden VERPFLICHTET, mind. 50 befragungen zu machen - kostenlos - und mal so "nebenbei" zu ihrer ja ach so wenigen studientätigkeit.
machen sie das nicht, werden sie gar nicht zugelassen. (frechheit, finde ich)

man wird normalerweise immer fernab vom wohnort eingeteilt - im eigenen wohngebiet, das gibts gar nicht.
und es wurde uns extra gesagt: wenn wir doch zufällig jemanden kennen, dann sollen wir den auftrag wegen befangenheit ablehnen!

du musst den gar nicht mit dem beauftragten ausfüllen - das ist ja wohl ne frechheit (habe schon div. frechheiten von beauftragten gelesen in der letzten zeit ...)

es werden doch in dörfern keine mieter befragt? nur in städten über 10.000 einwohner - so heißt es bei uns, oder sagen wir besser: so habe ich das verstanden.

ich muss zuerst vor ort fahren, anschriften prüfen - mit meiner liste vergleichen, terminplan machen, den großen aushang im haus anbringen, für jeden haushalt diesen ankündigungsflyer schreiben und erst dann zum termin sehe ich den hh zum ersten mal.

alles andere ist verboten.
vorher anrufen, an türen klingeln, termine mündlich ausmachen usw. darf alles gar nicht sein!

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