Geschrieben von Rio am 03.12.2005, 18:30 Uhr |
Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage?
Hallo,
heute ist mir Folgendes beim Einkaufen passiert:
Ware ausgepreist zu 4,49 Euro. Über den Scanner gelaufen und von mir bezahlt 6,99 Euro.
Ich habe es noch im Laden bemerkt und sofort reklamiert. Alle identischen Packungen (nicht nur meine) waren mit 4,49 Euro ausgepreist.
Natürlich wollten mich gleich 2 pampige Verkäuferinnen abschmettern und sagten, der Preis, der in der Kasse (im Scanner) steht, hat Gültigkeit und ich bekäme die Ware definitiv nicht für 4,49 Euro.
Ich habe dann die Filialleiterin kommen lassen und habe die Ware für 4,49 Euro bekommen.
Nach meinem Wissen war ich im Recht und der Markt MUß die Ware zum ausgezeichneten (günstigeren) Preis rausrücken.
Kennt sich jemand definitiv mit der zugrundeliegenden Rechtslage aus? Oder weiß jemand, wo ich das nachlesen kann?
Danke schonmal und viele Grüsse,
Rio
- Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage? - Rio 03.12.05, 18:30
- Re: Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage? - *Mare* 03.12.05, 18:34
- Der ausgezeichnete Preis gilt immer... - krueml 03.12.05, 18:41
- Re: hab mal gegoogelt - Rio 03.12.05, 19:41
- Kannst beruhigt sein... - krueml 03.12.05, 20:38
- ist mir auch passiert und ich bekam die Ware - flo03 04.12.05, 6:35
- wobei wenn die VK an der kasse merkt, das der preis überklebt wurde, ist es anders - hypnose 04.12.05, 8:51
- ist mir auch passiert und ich bekam die Ware - flo03 04.12.05, 6:35
- Kannst beruhigt sein... - krueml 03.12.05, 20:38
- Sowas passiert bei ... - matiz 04.12.05, 15:34
- Re Du bist im Unrecht - Benedikte 04.12.05, 17:19
- Re:So kann man sich täuschen,.... - JoVi66 04.12.05, 20:29
- @Benedikte - krueml 05.12.05, 8:53