Geschrieben von krueml am 03.12.2005, 18:41 Uhr |
Der ausgezeichnete Preis gilt immer...
... und Du kannst Dich darauf berufen.
Ausnahme, wenn der Preis offensichtlich falsch ist, z.B. ein neues Auto mit 2'000.- anstatt mit 20'000.- ausgezeichnet ist. Dann geht der Gesetztesgeber davon aus, das der Käufer wissen muss, dass der Preis nicht richtig ist.
Gruss,
Chrissie
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- Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage? - Rio 03.12.05, 18:30
- Re: Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage? - *Mare* 03.12.05, 18:34
- Der ausgezeichnete Preis gilt immer... - krueml 03.12.05, 18:41
- Re: hab mal gegoogelt - Rio 03.12.05, 19:41
- Kannst beruhigt sein... - krueml 03.12.05, 20:38
- ist mir auch passiert und ich bekam die Ware - flo03 04.12.05, 6:35
- wobei wenn die VK an der kasse merkt, das der preis überklebt wurde, ist es anders - hypnose 04.12.05, 8:51
- ist mir auch passiert und ich bekam die Ware - flo03 04.12.05, 6:35
- Kannst beruhigt sein... - krueml 03.12.05, 20:38
- Sowas passiert bei ... - matiz 04.12.05, 15:34
- Re Du bist im Unrecht - Benedikte 04.12.05, 17:19
- Re:So kann man sich täuschen,.... - JoVi66 04.12.05, 20:29
- @Benedikte - krueml 05.12.05, 8:53
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