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Geschrieben von krueml am 03.12.2005, 18:41 Uhr

Der ausgezeichnete Preis gilt immer...

... und Du kannst Dich darauf berufen.

Ausnahme, wenn der Preis offensichtlich falsch ist, z.B. ein neues Auto mit 2'000.- anstatt mit 20'000.- ausgezeichnet ist. Dann geht der Gesetztesgeber davon aus, das der Käufer wissen muss, dass der Preis nicht richtig ist.

Gruss,
Chrissie

 
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