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von Leena  am 19.02.2013, 16:34 Uhr

Die spinnen doch !

...ist bei uns aber auch schon seit längerem so, dass man Beihilfeanträge erst bei über 200 € Arztrechnungen etc. stellen darf - es sei denn, die Jahresfrist zum Einreichen würde sonst verfallen.

Die ersten xy € pro Jahr bekommt man bei uns ja auch nicht erstattet, genau weiß ich das allerdings nicht, da diese Regelung bei drei und mehr Kindern dann doch wieder nicht gilt.

Alles kompliziert...

(Derzeite warte ich schon seit vor Weihnachten auf die Bearbeitung meines letzten Beihilfeantrags... eigentlich wollte ich davon Weihnachtsgeschenke kaufen, jetzt werden's wohl eher Ostergeschenke, notgedrungen...)

 
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