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Geschrieben von TheFirefox am 27.11.2015, 11:02 Uhr

Die gesetzliche Ruhezeit geht bis 7.00 Uhr morgens

Für Privatleute gilt: Von 22.00 Uhr bis 07:00 Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt. Laute Arbeiten sind ab 20.00 Uhr untersagt ( darunter fällt definitv Rasen mähen und Holz hacken). Und Sonn-und Feiertags ganztägig.

Eigentlich ganz einfach. Aber wehe man sagt was......

 
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