Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Daffy am 10.01.2018, 9:55 Uhr

Das Problem ist wohl deren Betreuung

Wofür ´haftet`man denn als Erziehungsberechtigert eines Auszubildenden?

In jedem Internat und auch in Wohnheimen/Wohngruppen hast Du die gemeinsame Unterbringung von 17- und 18-Jährigen. Scheint kein Problem zu sein.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.