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Geschrieben von IchiNiSan am 25.08.2016, 18:56 Uhr

Arbeitsrechtler vor!

Nein, das stimmt nicht. Man darf WÄHREND der Krankheit WEGEN der Krankheit ordentlich gekündigt werden, wenn die von dir genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Kündigung wg Krankheit ist auch nicht schwieriger, sie ist eine der häufigsten Gründe für eine personenbedingte Kündigung.
So das Kündigungsschutzgesetz, das aber hier gar nicht anwendbar da ist, da es sich um eine Kündigung während der 6 monatigen Probezeit handelt. Der AG darf während dieser jederzeit und aus jedem Grund kündigen, wird sich aber -wenn er gut beraten ist- hüten, Krankheit als Kündigungsgrund anzuführen, da er sonst möglicherweise den Lohn nacht dem Entgeltfortzahlungsgesetz weiter leisten muß.

 
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