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Geschrieben von IngeA am 25.08.2016, 7:28 Uhr

Arbeitsrechtler vor!

Kündigungen wegen Krankheit sind auch während der Probezeit nicht erlaubt. es sei denn, es ist abzusehen dass der Arbeitnehmer seiner Arbeit auch in Zukunft nicht nachkommen kann (z.B. Epilepsie bei LKW-Fahrer).
Es steht zwar in der Kündigung kein Grund drin, aber nachdem sie danach einen neuen Vertrag bekommen soll ist der Grund mit Sicherheit nicht die nicht zufriedenstellende Arbeitsleistung.
Nur: den Vertrag hat M. ja noch nicht, schriftlich wird auch nichts vorliegen. Dagegen könnte sie also erst vorgehen, wenn der neue Vertrag da ist.
Allerdings wird es das dann gewesen sein mit angenehmen Arbeitsbedingungen etc., der Chef wird darüber natürlich alles andere als erfreut sein und wenn sie ihn jetzt schon drauf aufmerksam machen würde, gäbe es halt keinen neuen Vertrag.

Verzwickte Situation.
Wenn der Arbeitsplatz ansonsten OK ist würde ich in den sauren Apfel beißen und die Klappe halten, ansonsten u. U. nach Erhalt des neuen Vertrages mich nach einer neuen Stelle umsehen und gg. den alten Arbeitgeber gerichtlich vorgehen.

LG Inge

 
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