Geschrieben von IngeA am 25.08.2016, 19:45 Uhr |
Arbeitsrechtler vor!
Die Kündigung wg. Krankheit ist dann nicht schwieriger, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn sie nicht erfüllt sind geht es nicht.
Natürlich kann der AG während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Hat er ja auch getan. In der Konstellation - Kündigung während Krankheit ohne Angabe von Gründen mit gleichzeitiger (schriftlicher!) Ankündigung die Arbeitnehmerin wieder einzustellen sobald sie genesen ist - ist der Grund für die Kündigung aber ziemlich eindeutig. Er will sich die Lohnfortzahlung sparen. Hätte er nichts von der Wiedereinstellung gesagt und wie rein zufällig nach Genesung wg. erneutem Bedarf wieder eingestellt, sähe es sicher anders aus.
LG Inge
- Arbeitsrechtler vor! - shinead 24.08.16, 16:18
- Re: Arbeitsrechtler vor! - fsw 24.08.16, 21:59
- Re: Arbeitsrechtler vor! - Benedikte 24.08.16, 22:32
- Re: Arbeitsrechtler vor! - shinead 24.08.16, 22:56
- Re: Arbeitsrechtler vor! - Benedikte 24.08.16, 23:25
- Re: Arbeitsrechtler vor! - shinead 26.08.16, 10:03
- Re: Arbeitsrechtler vor! - Benedikte 24.08.16, 23:25
- Re: Arbeitsrechtler vor! - shinead 24.08.16, 22:56
- Re: Arbeitsrechtler vor! - IngeA 25.08.16, 7:28
- Re: Arbeitsrechtler vor! - shinead 25.08.16, 8:03
- Re: Arbeitsrechtler vor! - IngeA 25.08.16, 8:38
- Re: Arbeitsrechtler vor! - IchiNiSan 25.08.16, 9:55
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- Re: Arbeitsrechtler vor! - shinead 25.08.16, 8:03