Geschrieben von Benedikte am 29.01.2005, 21:02 Uhr |
Anti- Diskriminierungsgesetz-FRage
Hi,
ich hatte irgendwie keine Zeit , mich mal schlau zu machen in Sachen Anti- Diskriminierungsgesetz und habe jetzt eine Frage.
Ich vermiete- nciht gewrebsmäßig- schon mal Wohungen.Die Bewerber untersuche ich darauf, ob sie die Miete zahlen können und ins Huaus passen und dann entscheide ich aus dem Bauch oder danach, wenn ich am schnellsten am telefon habe. Ich kann aber nicht verbindlich erklären, warum ich den einen oder anderen nehme.Auch verstehe ich echt nicht, wieso die sexuelle Orientierung dabei jetzt eine Rolle spielt. ich meine, ich sehe Rasse ud geschlecht- aber sexuelle Orientierung udn Religion nicht und ich frage auch nicht danach- weil es mir beim vermeiten egal ist.Wenn ich jetzt einen Katholen nehme- kann dann der Evangele klagen?Was mache ich, wenn mir ener unvermittelt sagt, dass er schwul ist und ich den nicht nehme, weil ich keine Menschen mag, die wildfremde über ihre sexuelle Orientierung aufklären?
Kurzum: Kann ich einfach noch jemand aus dem Bauch heruas nehmen, einfach weil er- oder sie- ir sympathisch ist? Oder weil ich irgendwie das gefühl habe, der oder die machen keine Ärger, so dauernde Beshwerden oder so? Das ist ja alles nicht handfest, sondern fromme Erwartung, aber eben für mich entscheidend?
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen- wobei derzeit keine Vermeitung anliegt, aber das kann schnell gehen.
benedikte
- Anti- Diskriminierungsgesetz-FRage - Benedikte 29.01.05, 21:02
- Bauchentscheidungen können doch durchaus menschlich sein... - Ralph 29.01.05, 21:47
- Re: Anti- Diskriminierungsgesetz-FRage - maleja 29.01.05, 22:53
- Re: die Umkehr der Beweislast - Benedikte 30.01.05, 10:25
- Re: die Umkehr der Beweislast - famisa 30.01.05, 17:14
@ maleja und skowi
Hab mal ne Frage wegen Bekleidungsgeld...
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