Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Benedikte am 30.01.2005, 10:25 Uhr

die Umkehr der Beweislast

ist irgendwie das Problem- also, dass man jemanden nicht aufgrund eines der im Gesetz geannten Faktoren diskriminiert hat. Die können Dich wegen Diskriminierung verklagen und Du musst beweisen, dass Du es icht gemacht hast, also Deine Entscheidungen transparent machen. Und wenn Bauchentscheidung gelten würde, bräuchte man das gesetz nicht- denn so schlau ist inzwischen jeder, dass er nicht sagt, er hätte jemanden diskriminiert wegen RAsse oder geschlecht oder so.
Ich meine, ich wollte mal ausdrücklich einen Honosexuellen nicht als Mieter haben. Das hatte aber nichts mit seiner Homosexualität zu tun, sondern damit, dass er einen Hund hatte und ich die Wonung gerade für sehr viel geld hatte rundum sanieren lassen müssen ( neue Fliesen im BAd, neue Sanitärkeramik, neues Laminat, neue Innentüren etc.pp.- der vorherige Mieter, ein anerkannter asylbewerber aus dem IRak, alkoholabhängig bzw. zumindest diesem sehr zugneigt, hatte mir die Bude nämlich völlig zertrümmert, bevor er o.f.W. verzogen war. Trotzdem danke- nach jahrelangem Prozessieren war ich selbst damit zufrieden.
Auf jeden Fall hatte jemand vor Ort für mich die Vorkontakte genmacht, er war wegen seines Berufes und weil meine Kontakterin ihn kannte, in die reihe der " möglichen" gekommen und wegen des Hundes ausgeschieden.
Bei einer anderen Wohung hatte ich auch mehrere " mögliche".Die "beste" war eine Arztgattin, die das Appartement für ihre Hilfen benötigte. Der habe ich den vertrag gegegeben, aber die kam dann nicht über und meckerte" zu teuer" und wollte Änderungen. Da habe ich dann der Liste nach die anderen " möglichen" angerufen- Nr.2 hatte was anderes, drei war nicht da und vier ist es dann geworden. Zwei- einer davon mit halbsoalter stockschwarzer Ehefrau- sind aus der verlosung ausgeschieden, weil sie nicht für die Dauer von zwei Jahren auf hr Kündigungsrecht verzichten wollten. Bestand ich aber drauf, weil ich mir den Spass auch nicht dauernd antun will- es ist halt aufwendig, erst Inserate zu schalten, die Daten aufzunehmen, termine zumachen etc.pp. Jedenfalls hat der eine den Vertrag wegen seiner Ehefrau nicht gekriegt und der zwei Jahre, weil ich den verdacht hatte, er wolle erstmal zu zwei- in ein kleines Aoppartement- einziehen- und dann vor Ort i Ruhe qwas großes suchen udn mir schnell wieder kündigen.Aber dass die schwarz war, war ech nicht das Thema. Und irgendwie könnten die mich jetzt alle verklagen. Naja, ich bin Juristin genug, u zu wissen, dass es immer die " Aktenlage" und die wirkliche gibt. Und dann muss ich halt schauen, dass die " Aktenlage" immer völlig korrekt ist.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass " ordentliche" Mieter scnell was anderes finden und keine Lust zum klagen haben, während die, die das tun, weil sie echt Schwieigkeiten haben, eine Wohnung zu finden,genügend Merkmale aufweisen, wegen denen man sie ablehnen darf.


MAl schauen, wie das in der Praxis wird.


Benedikte

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.