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Geschrieben von Ralph am 29.01.2005, 21:47 Uhr

Bauchentscheidungen können doch durchaus menschlich sein...

Hi Benedikte,

hihihi, Deine Überlegungen in allen Ehren, aber darf man dann eigentlich überhaupt noch IRGENDETWAS entscheiden? Ich meine, irgendein diskrimierend-relevantes Merkmal hat doch wohl jede/r, oder? :-)
Wenn Du den Berliner nimmst, klagt der Bajuwar, weil Du den "Scheiß Preiss" genommen hast, wählst Du die alleinerziehende Mutter, wird der alleinerziehende Vater auf Minderheitenschutz klagen, bekommt der Pole (als Weißer) Deinen Zuschlag, wird sich der Schwarzafrikaner beklagen und unterschreibt der FC-Bayern-Fan, werde ich als St.Paulianer Dir auf's Dach steigen, weil ich so gerne bei Dir wohnen würde... ;-)
Wie Du'S auch drehst und wendest... eine Klage (mindestens) hast Du am Hals! *lach*

Nein, Spaß beiseite, unter "Anti-Diskriminierungs"-Aspekten sollten "Bauchentscheidungen unter besonderer Berücksichtigung des gesunden Menschenverstandes und humanitärer sowie monetärer Faktoren" weiterhin "klaglos" möglich sein. (Oh Gott, was für ein Satzkonstrukt!! *gg*)

Ohne den Gesetzestext zu kennen sage ich ganz klar, daß bei der Gesetzesauslegung doch auch immer noch der Wille des gesetzgebers, Sinn und zweck eines gesetzes usw. berücksichtigt werden darf und muß. Würde man meinen ersten gedankengang konsequent zuende denken, wäre eine Vermietung defacto nicht mehr möglich. :-)

Zugegeben absolut keine fachlich fundierte Antwort, trotzdem vielleicht etwas brauchbar! :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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