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von DecafLofat  am 27.10.2016, 21:22 Uhr

altersrücklagen

ich schalt mich mal kurz ein. als privat krankenversicherter zahlt man in jungen jahren einen eigentlich überhöhten beitrag (gemessen an den zu erwartenden leistungsfällen für die risikogruppe) - daraus bilden die krankenversicherer altersrücklagen (mittels verzinsliche ansammlung - höhö, im moment ist da nicht viel zu erzielen...), um den beitrag über die gesamte laufzeit auf einem stabilen niveau zu halten, und bedienen sich im statistisch "kränkeren", höheren lebensalter dann von diesen rücklagen, da einen der tatsächlichen risikoklasse entsprechenden beitrag erheben vertraglich nicht vorgesehen ist.
-> "altersrücklagen".
(wenn ich jetzt noch weiter erkläre dass eine beitragserhöhung aber u U doch möglich ist, nämlich wenn der GDV dies bei der BaFin beantragt und dies mit entsprechenden Zahlen für die Branche (!) - nicht nur für die Mißwirtschaft einer einzelnen Gesellschaft - belegen kann, dann ist das eben u U doch möglich. hat aber mit den oben erklärten altersrücklagen nichts zu tun.)
Daher ist auch Benediktes Hinweis dass sie trotz ihres Alters billiger wegkommt als bei der GKV für die Threaderöffnerin in soweit irrelevant, da Benedikte ja schon einige Zeit dabei ist in der PKV und entsprechender Kapitalstock bei ihr vorhanden sein dürfte.)

 
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