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Geschrieben von Vreni1982 am 27.10.2016, 19:13 Uhr

Also ...

Schau doch mal bei GEW oder Philologenverband nach. Die schlüsseln nach Bundesländern auf - das Thema Verbeamtung wird nämlich sehr unterschiedlich gehandhabt. In Baden-Württemberg wird zB (mit Ausnahmen wie zB Kinderbetreuung (pro Kind plus 2 Jahre)) bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet.

 
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