Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Hexchen38 am 27.10.2016, 17:47 Uhr

Mit 42, verbeamtet auf Probe: Private oder gesetzliche KV?

Ich bin 42 Jahre und werde zum 1.11. als Beamtin auf Probe eingestellt. Bisher war ich immer gesetzlich versichert, das wäre nun zunächst deutlich teurer, weil bei Beamten die Beihilfe einen relativ hohen Anteil der Beiträge trägt.

Nun weiß ich aber nicht, wie es dann später im Alter aussieht, weil ich bisher keine Altersrücklagen ansparen konnte.
Wer kennt sich ein bisschen mit dem Thema aus oder kann mir einen Tip geben, wen ich fragen könnte?
Gerne auch PN.

Danke!

 
16 Antworten:

Re: Mit 42, verbeamtet auf Probe: Private oder gesetzliche KV? Häsle, Ellert, Leena, Sun

Antwort von Benedikte am 27.10.2016, 18:15 Uhr

also, ich bin privat und ueber beihilfe versichert- genau Deine Konstellation. meine Weisheiten beziehen sich also auf eigene Erfahrung oder die von Kollegen.

Frage- hast Du Kinder, sprich, geht es nur um Dich oder um "weitere Beihilfeberechtigte" und dann zu einem Restantaeil privat zu Versichernde?

Zweite Frage- bist Du gesund? Hast also keine teuren Dinge zu beichten wie Allergie, Neurodermitis oder so? Bei was wirklich ernsthaftem- Diabetes, Rheuma- do not even think of it. Und- falls Du Familie hast, sind die gesund?

Ich selber bin seit Urzeiten privatversichert und gesund, und habe eine schlichte private Krankenversicherung. Also kein Krankenhaustagegeld, Lohnersatz, super duper- sondern eben "normal". Wegen unserer Kinder erhalte ich siebzig prozent beihilfe, meine 30 privaten kosten mich runde 100 Euro und ich bin ein paar Jahre älter als Du. Die meisten Jahre kriege ich eine beitragsrückerstattung von 500 Euro- dann zahle ich meine Zahnarzt selber. Kontrolle kostet zwischen 60 und 130 Euro, davon 30 Prozent zahle ich selber- sprich, in guten Jahren ist privat für mich sehr günstig.

Drei der vier Kinder zahlen irgendwie 40 oder 50 Euro im Monat, das vierte ist beitragsfrei. Sprich, im Moment ist privat für uns viel billiger.Teuer war es in der Elternzeit- da kann man sich nicht beitragfrei versicherin lassen. Wenn meine Studententen länger als bis 25 studieren, muss ich sie zu 100 prozent versichern weil die beihilfe mit 25 Schluss macht. Sprich, da kostet dann jeder 250 Euro.

Also, es gibt viele für und wider.

Mein Tip- frag erstmal bei verschiedenen Kassen an und lass Dir ein Angebot machen. Kalkuliere Deine Familiensituation ein, Deinen gesundheitszustand und dann rechne. Überlege, ob Du ggf bei der Kasse Selbstbehalte ausmachst- sprich, Du zahlst die ersten 3000 selber FALSS es mal so dicke kommt und musst dafür nur einen Minibeitrag zahlen- beihilfe kriegst Du ja trotzdem.

ALTER ist im übrigen das beste von allem- da kriegst Du 80 prozent beihilfe und zahlst nur 20 selber. Meine Mutter war meist gesetzlich versichert und sehr stolz drauf und als sie penisnoert wurde, wollte die gesetzliche ihr den Hüchstsatz abnehmen weil die das Einkommen meines Vaters eingepreist hatten. Da ist sie mit rund 60 wieder in die private weil sie 80 Prozent beihilfe hatte und dadurch die private viel preiswerter war als die gesetzliche.

so, jetzt habe ich ganz viel geschrieben und Dir keine klare antwort gegeben. Schau selber- wie beschreiben- und berichte mal. Ist eins meiner Lieblinsgthemen. Frag auch mal Ellert- die hat da eine etwas andere meinung als ich- solltest Du auch kennen. Oder Häsle und Leena. Oder Sunny irgendwie- die ist auch im hohen alter beamtin geworden und hatte dcie gleichen Fragen wie Du.

Benedikte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Also ...

Antwort von isi1980 am 27.10.2016, 18:31 Uhr

... ich hätte da eine andere Frage und fühle mich damit in eurer Gesellschaft ganz gut aufgehoben. ;-)
Seit ich 33 Jahre alt bin, bin ich Beamtin auf Probe (und damit natürlich auch privat versichert und beihilfeberechtigt). Allerdings habe ich dann sofort Elternzeit in Anspruch genommen und zwei kleine Monsterchen produziert.
Wisst ihr zufällig bis zu welchem Alter Chancen auf Verbeamtung bestehen? Monsterchen Nummer 3 spukt nämlich irgendwie schon durch unsere Köpfe, allerdings habe ich auch unheimliche Lust, endlich wieder arbeiten zu gehen und meinen Beruf auszuüben.
Es ist halt schon eine schwere Entscheidung für oder wider ein Kind, während auf der anderen Waagschale ein langes Studium und eine berufliche Leidenschaft liegt.
Liebe Grüße derweilen aus Paris,
Isi.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

noch eine nutzlose Antwort

Antwort von Benedikte am 27.10.2016, 19:00 Uhr

isi,
in meiner Behörde ist das Höchstalter aufgehoben.Sprich, da gibt es überhaupt keine Altersbeschränkungen mehr.

Ich VERMUTE daher, dass das überall unterschiedlich ist. Wenn Du Landesbeamtin bist, musst Du mal in deinem Bundesland schauen.

Und- auf probe mündet ja im regelfall in lebenszeit. Kann man das nicht als einheitliche periode sehen, sprich, auf den anfang abstellen, nicht auf das Ende? Ich meine, so wie die verhältnisse und Vorzeichen derzeit sind, kann ich mmir nicht vorstellen, dass jemand einen rechtlichen Nachteil dadurch erleidet, dass er etwas rechtmäßoges getan hat- alsp Kind plus Elternzeit.

Benedikte

aber be careful mit sowas- frag nach

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Also ...

Antwort von Vreni1982 am 27.10.2016, 19:13 Uhr

Schau doch mal bei GEW oder Philologenverband nach. Die schlüsseln nach Bundesländern auf - das Thema Verbeamtung wird nämlich sehr unterschiedlich gehandhabt. In Baden-Württemberg wird zB (mit Ausnahmen wie zB Kinderbetreuung (pro Kind plus 2 Jahre)) bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: noch eine nutzlose Antwort

Antwort von isi1980 am 27.10.2016, 19:20 Uhr

Vielen Dank, Benedikte. Ich wollte nur nicht direkt bei der Regierung nachfragen, wie lang in meinem Bundesland verbeamtet wird, weil ich immer befürchte, dass die es da nicht allzu gerne sehen, wenn man so viel Elternzeit an einem Stück macht. DAS ist möglicherweise aber eine totale Unterstellung und denen da total egal.
Und bevor die Diskussion der letzten Tage wieder aufkommt, meine Elternzeit ist kein Zuckerschlecken und im Vergleich zu meinem Beruf, den ich aber immer zu hundert Prozent und äußerst motiviert erfüllt habe, eine wirkliche Herausforderung!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Personalrat, Frauenbeauftragte

Antwort von Benedikte am 27.10.2016, 19:43 Uhr

Isi,
ich schimpfe ja gerade total gerne auf meine Behörde und Behörden allgemein.

Aber sie sind im Regelfall total vorbildlich was soclhe dinge angeht. Und denk immer daran- Du hast mit leuten zu run, für die Du ein Vorgang bist, im Regelfall, die aber nicht wie im Kleinbetrieb unter deiner Elternzeit "leiden" oder sie fühlen oder so.

Sprich, ruf deine persolasachbearbeiterin an- schau, wer Dir die lternzeit bewilligt hat, auf dem Bogen, rufe an und frage. Nüchtern und geradeheraus. Ich wette meinen rechten arm, dass Du eine gerade antwort kriegst.

Bei und sind sie total scharf, dass Leute wiederkommen und mit möglichst viel Stunden, sprich, da machen die meisten auch ein Sprüchlein- aber es ist immer gerade und anständig.

Von daher- Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben. bei mir ist es so, dass man sich in meiner behörde wegen personalmangel nur solange beurauben lassen kann, wie das Gesetz es erlaubt- also bis zum 18 des jüngsten Kindes.Und auch da denke ich ganz offen drüber nach und zwar nicht, weil ich mit den Kindern so viel zu tun habe sondern im gegenteil- die sind groß, mein Mann käme mit ihnen alleine zurecht und ich könnte in unserer Wohnung am Meer den Großteil des Jahres zubringen. Essen, lesen, schlafen, am Strand spazieren gehen. Inanspruchnahme gesetzlich eingeräumter Rechte ist selbstverständlich-und ich muss ja eh wieder in die Mühle, dann aber gut ausgerht.

Von daher- Du solltest anrufen. Und wenn es Dir wirklicvh peinlich sein sollte- was ich ECHT für nicht angebracht halte, dann melde Dich dch als FRau Meier.

viel Glück

und zur Diskussion der letzten Tage- ziehs Dir nicht an

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mit 42, verbeamtet auf Probe: Private oder gesetzliche KV? Häsle, Ellert, Leena, Sun

Antwort von Hexchen38 am 27.10.2016, 19:47 Uhr

Meine Kinder können bei ihrem Papa gesetzlich versichert bleiben. Ziemlich gesund, keine chronischen Krankheiten o.Ä. Letztes Jahr Fuß umgeknickt. Das war das heftigste der letzten Jahre und vor 3 Jahren Kur bewilligt bekommen wegen Erschöpfung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mit 42, verbeamtet auf Probe: Private oder gesetzliche KV?

Antwort von pflaumenbaum am 27.10.2016, 21:01 Uhr

Ich bin auch gerade gewechselt, nur auf Zeit. Meiner Meinung nach lohnt es sich. Für die gesetzliche KV hätte ich ca. 700€ im Monat gezahlt, jetzt sind es nur 250 (mit den Kindern) und es werden ja viel mehr Leistungen übernommen. Falls du nicht ganz gesund bist: Dank "Öffnungsklausel" müssen die meisten privaten Krankversicherungen (aber nicht alle) alle Beamte in den ersten sechs Monaten nehmen (Vorsicht, danach nämlich nicht mehr!). Von Stiftung Warentest gibt es einen Test der privaten Krankenversicherungen.
Was meinst Du denn mit Altersrücklagen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

altersrücklagen

Antwort von DecafLofat am 27.10.2016, 21:22 Uhr

ich schalt mich mal kurz ein. als privat krankenversicherter zahlt man in jungen jahren einen eigentlich überhöhten beitrag (gemessen an den zu erwartenden leistungsfällen für die risikogruppe) - daraus bilden die krankenversicherer altersrücklagen (mittels verzinsliche ansammlung - höhö, im moment ist da nicht viel zu erzielen...), um den beitrag über die gesamte laufzeit auf einem stabilen niveau zu halten, und bedienen sich im statistisch "kränkeren", höheren lebensalter dann von diesen rücklagen, da einen der tatsächlichen risikoklasse entsprechenden beitrag erheben vertraglich nicht vorgesehen ist.
-> "altersrücklagen".
(wenn ich jetzt noch weiter erkläre dass eine beitragserhöhung aber u U doch möglich ist, nämlich wenn der GDV dies bei der BaFin beantragt und dies mit entsprechenden Zahlen für die Branche (!) - nicht nur für die Mißwirtschaft einer einzelnen Gesellschaft - belegen kann, dann ist das eben u U doch möglich. hat aber mit den oben erklärten altersrücklagen nichts zu tun.)
Daher ist auch Benediktes Hinweis dass sie trotz ihres Alters billiger wegkommt als bei der GKV für die Threaderöffnerin in soweit irrelevant, da Benedikte ja schon einige Zeit dabei ist in der PKV und entsprechender Kapitalstock bei ihr vorhanden sein dürfte.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mit 42, verbeamtet auf Probe: Private oder gesetzliche KV?

Antwort von Häsle am 27.10.2016, 22:48 Uhr

Also, ich denke auch, dass das unterschiedlich gehandhabt habt wird, wie fast alles. Da gibt es ja doch einige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, und beim Bund ist es nochmal anders.

Die Beihilfestelle müsste dir auf jeden Fall sagen können, wie sich dein Beihilfeanteil in der Pension ändert. Bei uns ist da auch die Personalabteilung recht fit. In Bayern steigt er auf jeden Fall. Mein Schwiegervater konnte mit Pensionseintritt auch noch den PKV-Tarif anpassen, auf einen günstigeren Basis-Tarif, angelehnt an die Leistungen der GKV, falls ich das richtig verstanden habe. Jedenfalls zahlt er jetzt deutlich weniger als früher.

Wie hoch die akuellen Beiträge der PKV wären, weißt du ja wohl schon. Daran dürfte sich eigentlich nicht viel ändern, da die Zeit, in der du nicht eingezahlt hast, ja normalerweise schon mit eingerechnet sein müsste. Vermutlich wird deshalb dein PKV-Beitrag höher sein als der von jemanden, der schon mit 20 eingetreten ist. Darüber würde ich mal mit einem PKV-Vertreter reden (die sind von den Grundlagen alle nicht weit auseinander, da hättest du wenigstens mal einem Anhalt, bevor du dich für eine entscheidest). Eine ärztliche Überprüfung wird wohl auch noch gemacht werden, bei jemandem, der sooo alt ist ;-). Ich zahle für mich und die zwei Kinder 215 Euro, wovon die Kinder insgesamt glaub ich 60 Euro kosten. Ich bin 30% versichert, die Kinder 20%. Ich bin seit 2000 offiziell dabei, seit 1997 mit Anwartschaft (da war ich 20 und topfit).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mit 42, verbeamtet auf Probe: Private oder gesetzliche KV? Häsle, Ellert, Leena, Sun

Antwort von Murmeltiermama am 28.10.2016, 9:57 Uhr

Bist Du sicher mit dem Papa. Eigentlich geht das nicht, wenn ein Elternteil privat versichert ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Genau das....

Antwort von Trini am 28.10.2016, 12:20 Uhr

wollte ich auch fragen.

Es geht wohl, wenn der Vater mehr verdient als die Mutter.

Bei einer Freundin durften die Kinder auch gesezlich bei der Mutter bleiben, aber da hat der Vater freie Heilfürsorge.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Genau das....

Antwort von Jari am 28.10.2016, 13:26 Uhr

Hallo,

ja das geht, ist bei uns auch so. Einmal im Jahr wird durch die gesetzliche KK kontrolliert, ob man noch Anspruch auf die Familienversicherung hat. Hängt von dem Verdienst ab. So lange man unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist es jedenfalls bei uns kein Problem.

Gruß, Janet

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Personalrat, Frauenbeauftragte

Antwort von isi1980 am 28.10.2016, 16:04 Uhr

Vielen Dank noch einmal, Benedikte. Ich werde nach Weihnachten deinem Rat folgen und mich direkt bei dem Herrn erkundigen, der meine Elternzeit bewilligt hat. Momentan ist die Kleine noch in einem Alter, in dem ich noch nicht sofort ein drittes Kind plane - sie schläft einfach nicht durch und macht meine Nächte zu Tagen, aber so tendenziell ist es natürlich schon interessant, was die Zukunft so bringen soll, kann oder wird.
Liebe Grüße,
Isi.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mit 42, verbeamtet auf Probe: Private oder gesetzliche KV? Häsle, Ellert, Leena, Sun

Antwort von shinead am 28.10.2016, 16:09 Uhr

War die Kur wg. Erschöpfung für Dich? Das könnte ein negativer Punkt für die PKV sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Personalrat, Frauenbeauftragte

Antwort von germanit1 am 28.10.2016, 16:50 Uhr

Ich hatte irgendwo gelesen, dass bei Leuten ab 50 der Bundesinnenminister gefragt werden muss.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.