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Geschrieben von ALF0709 am 03.08.2015, 14:49 Uhr

ALG II, Minijob=Steuerbetrug

Also das ist kein Steuerbetrug. Vom AG schonmal gar nicht, denn die Lohnsteuer zahlt ja bekanntermaßen der AN. Der Verlust wäre dann ja schonmal 550 € round about (1000 - 450 € die er beim Minijob ja brutto = netto hat).

Dass mit dem Vertrag steht im sog. Teilzeit- und Befristungsgesetz und ja, ist gesichert.

Er soll sich einen Anwalt nehmen. Beratungshilfe braucht er nicht beantragen denn er soll schnellstmöglich Klage einreichen (Frist: 3 Wochen ab Zugang Kündigung). Und dafür kann er Prozesskostenhilfe beantragen, die wird auch großzügiger gehandhabt, als Beratungshilfe.

 
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