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Geschrieben von ALF0709 am 02.08.2015, 9:50 Uhr

Arbeitsrecht - Kündigung - Mobbing - was tun...?

Er kann den befristeten Vertrag nicht unterschreiben. Wenn er in 1 Jahr dann arbeitslos wird (angenommen, er findet nichts), bekommt er eine Sperre. Man kann keinen Arbeitnehmer, der schon unbefristet eingestellt war, durch einen neuen AV befristet einstellen. Das geht nicht.

Er bekommt doch ALG II wenn er nicht unterschreibt.

Es gibt in Deutschland keine kostenlose Rechtsberatung, das ist ein absoluter Irrglaube bei vielen Menschen. Beratungshilfe wird er nicht bekommen. Wenn ich schon lese, Gehalt 1000 € weniger und wird damit nicht auskommen, wird das jetzige (und dann maßgebende) Gehalt zu hoch sein.

Warum sollte ein Minijob Steuerbetrug sein?

Wie viele Angestellte hat der Betrieb? Mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer? Dann könnte er auch selbst Kündigungsschutzklage einreichen. Zum Arbeitsgericht, Rechtsantragsstelle, Anliegen vortragen. Wird aber eher auf eine Abfindung dann hinauslaufen.

 
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