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Geschrieben von IngeA am 02.08.2015, 11:10 Uhr

Re

Wenn es eine fristgerechte Kündigung ist, kann er auch ohne Abmahnung kündigen. Aber ein unbefristeter Arbeitsvertrag darf, soweit ich weiß, nicht ohne Grund gekündigt werden und wenn der Grund nur "betriebsbedingt" ist.

Was ich mir denken könnte:

Der Arbeitgeber hat für eine gewisse Zeit eine Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen, weil er einen Arbeitslosen unbefristet eingestellt hat.
Die Zeit um die Unterstützung zu bekommen ist jetzt "abgelaufen"/erfüllt. Jetzt möchte er sich die Lohnnebenkosten sparen und dem Arbeitnehmer deshalb 2 Verträge unterschreiben lassen: einen Mini-Job-Vertrag über 450 Euro und einen "normalen" mit wesentlich geringerem Gehalt (und praktischerweise auch noch befristet, damit umgeht der AG natürlich bei Bedarf im nächsten Jahr die lästigen Kündigungsfristen und auch bei fristgerechter Kündigung die Begründung).
Kann sogar sein, dass der Arbeitnehmer damit finanziell gar nicht viel schlechter da steht als vorher. Nur fällt mit dem 450-Euro-Job ja auch die Sozialversicherung weg. Heißt: keine angerechnete Einzahlung in die Rentenversicherung und keine Lohnfortzahlung über die 6 Wochen hinaus durch die Krankenkasse im Falle längerer Krankheit.
So einwandfrei klingt die Sache nicht (ob illegal kann ich nicht beurteilen). Ich kann mir vorstellen, dass das rechtlich i.O. ist, wenn der offizielle Bereich im 450-Euro-Job total von den Aufgaben im normalen Vertrag getrennt ist.
Beispiel: Der normale Vertrag umfasst Büroarbeit, der 450-Euro-Vertrag ist als Reinigungskraft.
Ich würde mich in dem Fall auch beim Arbeitsgericht od. Arbeitsamt beraten lassen. Auch eine reine Beratung beim Anwalt ist nicht sehr teuer und in diesem Falle das Geld mit Sicherheit wert.

LG Inge

 
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