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Geschrieben von marit am 14.06.2005, 16:03 Uhr

@ Bankraub-Vergleich

Es ist sicher richtig, daß man jeden Fall individuell anschauen muß... dennoch stimme ich dir bei dem Bankraub-Vergleich nicht zu. Ein nicht staatskonformes Gefühl für Mein und Dein zu haben ist ja noch keine Krankheit, sondern entweder Ergebnis mangelnder Erziehung oder aber einem zur Norm differierenden Argumentationsgebäude geschuldet. der Bankräuber kann ja durchaus das Gefühl haben, daß er niemandem wehtut, wenn er die Bank beklaut oder daß die Bank selbst ihr Geld auch nicht nur mit rechten Dingen erwirbt etc... Gerade einen Bankraub macht man nicht aus einem Impuls heraus- allein schon daß man ihn generalstabsmäßig planen muß, spricht dafür, daß hier immer ein Anteil Rationalität im Spiel ist. Schlimme Kindheitstraumata spielen sich psychisch aber im nichtsprachlichen Bereich ab. Immer dann, wenn mit Kindern etwas passiert, das sie sprachlich noch nicht erfassen können, das sie nicht einordnen können, wird dieses Erlebnis in einen Bereich geschoben, der Rationalisierungsversuchen nur sehr schwer zugänglich ist und der eben auch therapeutisch darum nur schwer zu erreichen ist. Übrigens ist das auch ein Bereich, bei dem Zeitvorstellungen durcheinandergeraten. Darum ist Kindesmißbrauch ja auch so schwer nachzuweisen. In der Erinnerung wird das erlebte später an ganz unterschiedlichen andeeren Erinnerungen angedockt. Ein kleines Kind kann subjektiv das Gefühl haben, etwas sei gestern geschehen, wenn es in Wirklichkeit schon 2 Wochen her ist. Das ist ja einer der Gründe, warum sich so etwas so schwer nachweisen läßt- aber das ist auch der Grund, warum ein Täter, der früher selbst Opfer war psychische Aussetzer haben kann.

Wenn übrigens Michael Jackson damit entschuldigt wird, daß er sich ja selbst als Kind fühle,seine Kindheit nachhole das ganze also weniger als Mißbrauch, sondern eher als gleichwertige Doktorspiele anzusehen wäre, mag das für seine Perspektive zutreffen - aber: es ist eigentlich nicht relevant, wie ER es sieht, sonder es kommt darauf an, wie es die Kinder sehen.Sexualstraftäter ist eben auch nicht gleich Sexualstraftäter. Wer sich vor Kindern exhibitioniert, oder auch Kinder nötigt, seine Geschlechtsteile anzufassen, kann noch nicht gleichgesetzt werden mit jemandem, der ein Kind vergewaltigt und abschlachtet...

 
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