Geschrieben von momworking am 10.09.2013, 19:13 Uhr |
Rechtlich:
Du kannst um eine Befreiung bitten.
Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin darf ein Kind für einen Tag an so einem Anlass befreien.
ABER: NICHT direkt vor den Ferien (sonst würden unfassbar viele Verwandte am Freitag vor den Sommerferien heiraten) und genausowenig direkt nach den Ferien (gleicher Grund).
Für Letzteres gibt es entsprechend einen Erlass.
Viele Grüße!
- Darf man sein Kind vom Unterricht befreien wenn... - sweetkids 09.09.13, 7:55
- Re: Darf man sein Kind vom Unterricht befreien wenn... - Susechris 09.09.13, 8:43
- Re: Darf man sein Kind vom Unterricht befreien wenn... - Babsorella 09.09.13, 8:45
- Re: Darf man sein Kind vom Unterricht befreien wenn... - ninsche 09.09.13, 9:53
- Hier bei uns ginge das... - MM 09.09.13, 10:49
- Re: Darf man sein Kind vom Unterricht befreien wenn... - Charlie+Lola 09.09.13, 11:17
- Re: Darf man sein Kind vom Unterricht befreien wenn... - Tom2 09.09.13, 13:23
- Re: Darf man sein Kind vom Unterricht befreien wenn... - Goldfröschchen 09.09.13, 18:30
- Re: Darf man sein Kind vom Unterricht befreien wenn... - Mickie 09.09.13, 20:17
- Rechtlich: - momworking 10.09.13, 19:13
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