1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von AndreaR am 31.01.2005, 13:48 Uhr

Ich würde das erstmal mit der Lehrerin

Das musst du auf jeden Fall VORHER mit der Lehrerin klären! Dein Kind ist schulpflichtig, eine Familienfeier kein Grund zu fehlen. Wenn die Lehrerin dein Kind freistellt, kannst du das kurz schriftl. nachreichen (so in etwa "Wie besprochen bitte ich Sie, mein Kind xyz am wg. einer großen Familienfeier freizustellen.")

Wie ich schon unten schrieb: DU kannst das Fehlen auch gar nicht entschuldigen, du kannst nur darum bitten, dass das Fehlen von der Schule/Lehrerein entschuldigt wird bzw. wie in diesem Fall vorher genehmigt.

Und dann würde ich es auch nicht weitererzählen aus dem von Biene genannten Grund.

LG ANdrea

 
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