Geschrieben von AndreaR am 31.01.2005, 13:48 Uhr |
Ich würde das erstmal mit der Lehrerin
Das musst du auf jeden Fall VORHER mit der Lehrerin klären! Dein Kind ist schulpflichtig, eine Familienfeier kein Grund zu fehlen. Wenn die Lehrerin dein Kind freistellt, kannst du das kurz schriftl. nachreichen (so in etwa "Wie besprochen bitte ich Sie, mein Kind xyz am wg. einer großen Familienfeier freizustellen.")
Wie ich schon unten schrieb: DU kannst das Fehlen auch gar nicht entschuldigen, du kannst nur darum bitten, dass das Fehlen von der Schule/Lehrerein entschuldigt wird bzw. wie in diesem Fall vorher genehmigt.
Und dann würde ich es auch nicht weitererzählen aus dem von Biene genannten Grund.
LG ANdrea
- auch Entschuldigung - betrifft Begründung m.T. - Monie 31.01.05, 10:55
- Ich würde das erstmal mit der Lehrerin - Biene 31.01.05, 11:53
- Re: Ich würde das erstmal mit der Lehrerin - AndreaR 31.01.05, 13:48
- es ist verboten ein Kind aus diesen Gründen nicht zur Schule zu schicken!!!!! - Caroline2000 31.01.05, 15:22
- Re: Ich würde das erstmal mit der Lehrerin - AndreaR 31.01.05, 13:48
- Re: auch Entschuldigung - betrifft Begründung m.T. - Ebi-Mama 31.01.05, 16:51
- Dank Euch! m.T. - Monie 31.01.05, 18:29
- Re: Familienfeier reichte für die Befreiung - Benedikte 31.01.05, 22:55
- Re: bitte nicht erst 1 Tag vor der Klassenarbeit sagen! - azalee 01.02.05, 0:02
- Ich würde das erstmal mit der Lehrerin - Biene 31.01.05, 11:53
Nachfolge-Forum! :-)
Hallo...brauche ein Rat(vorsicht lang)
Wann in die schule??
Welche Trinkflasche für Schulkinder??? mT
Kind erwartet "gerechtes Verhalten" von anderen Kindern
Wie belohnt ihr Zeugnisse ??
Mal was anderes
Schulreife oder nicht?
Hallo!