1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Ebi-Mama am 31.01.2005, 16:51 Uhr

auch Entschuldigung - betrifft Begründung m.T.

An unserer Schule (in Berlin) darf die Klassenlehrerin über eine Beurlaubung von bis zu 3 Tagen entscheiden. Dies muß schriftlich aber formlos beantragt werden. "Familiäre Gründe" reichen da völlig aus.
Die Lehrer haben lediglich die Anweisung, Beurlaubungen direkt vor oder nach den Sommerferien restriktiv zu handhaben.
Viel Erfolg!

 
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