Geschrieben von Ebi-Mama am 31.01.2005, 16:51 Uhr |
auch Entschuldigung - betrifft Begründung m.T.
An unserer Schule (in Berlin) darf die Klassenlehrerin über eine Beurlaubung von bis zu 3 Tagen entscheiden. Dies muß schriftlich aber formlos beantragt werden. "Familiäre Gründe" reichen da völlig aus.
Die Lehrer haben lediglich die Anweisung, Beurlaubungen direkt vor oder nach den Sommerferien restriktiv zu handhaben.
Viel Erfolg!
- auch Entschuldigung - betrifft Begründung m.T. - Monie 31.01.05, 10:55
- Ich würde das erstmal mit der Lehrerin - Biene 31.01.05, 11:53
- Re: Ich würde das erstmal mit der Lehrerin - AndreaR 31.01.05, 13:48
- es ist verboten ein Kind aus diesen Gründen nicht zur Schule zu schicken!!!!! - Caroline2000 31.01.05, 15:22
- Re: Ich würde das erstmal mit der Lehrerin - AndreaR 31.01.05, 13:48
- Re: auch Entschuldigung - betrifft Begründung m.T. - Ebi-Mama 31.01.05, 16:51
- Dank Euch! m.T. - Monie 31.01.05, 18:29
- Re: Familienfeier reichte für die Befreiung - Benedikte 31.01.05, 22:55
- Re: bitte nicht erst 1 Tag vor der Klassenarbeit sagen! - azalee 01.02.05, 0:02
- Ich würde das erstmal mit der Lehrerin - Biene 31.01.05, 11:53
Nachfolge-Forum! :-)
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