Geschrieben von Miolilo am 14.01.2010, 15:52 Uhr |
grundsätzlich immer möglich
egal ob in Bayern oder NRW.
Mit einem begründeten Gastschulantrag (und der ist in eurem Fall durchaus begründet) kann dein Kind bis zum Ende der Grundschulzeit die "alte" Schule besuchen.
Mio
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Umzug = schulwechsel? - Sif 13.01.10, 16:45
- Re: Umzug = schulwechsel? - wickiemama 13.01.10, 17:00
- Re: Umzug = schulwechsel? - Sif 13.01.10, 17:06
- Re: Umzug = schulwechsel? - seevetaler 13.01.10, 17:30
- Re: Umzug = schulwechsel? - wuffi31280 13.01.10, 18:34
- Re: Umzug = schulwechsel? - seevetaler 13.01.10, 17:30
- Re: Umzug = schulwechsel? - Sif 13.01.10, 17:06
- Re: Umzug = schulwechsel? - montpelle 14.01.10, 15:33
- grundsätzlich immer möglich - Miolilo 14.01.10, 15:52
- Re: grundsätzlich immer möglich - wickiemama 14.01.10, 20:53
- Re: grundsätzlich immer möglich - Miolilo 14.01.10, 23:38
- Re: grundsätzlich immer möglich - wickiemama 14.01.10, 20:53
- Re: Umzug = schulwechsel? - wickiemama 13.01.10, 17:00
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