1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Miolilo am 14.01.2010, 15:52 Uhr

grundsätzlich immer möglich

egal ob in Bayern oder NRW.

Mit einem begründeten Gastschulantrag (und der ist in eurem Fall durchaus begründet) kann dein Kind bis zum Ende der Grundschulzeit die "alte" Schule besuchen.

Mio

 
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